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Anpassung der Approbationsordnung für Apotheker dringend notwendig
07.05.2020 - externe Gremien, Ausbildung

Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. (BPhD) hat anlässlich des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD für ein Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite erneut und mit Nachdruck eine temporäre Anpassung der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) gefordert. In dieser Forderung wird der BPhD erneut von der ABDA in ihrer Stellungnahme vom 6. Mai unterstützt.

Durch die epidemische Lage nationaler Tragweite ist neben der ärztlichen und zahnärztlichen Ausbildung auch die pharmazeutische Ausbildung massiv gefährdet. Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass, trotz aller Bemühungen der Fakultäten und Institute, die pharmazeutische Lehre in eine massive Notsituation geraten wird. Die fehlende Möglichkeit der Durchführung von Laborpraktika führt zu einem Ausbildungsstau. Besonders Studierende, die in diesem oder dem nächsten Semester eine staatliche Prüfung absolvieren sollen, laufen Gefahr, einen Rückstau an nicht absolvierten Lehrveranstaltungen aufzubauen, der je nach Universität noch weiterreichende Auswirkungen haben wird. Die Approbationsordnung für Apotheker bietet nicht die nötige Flexibilität, um auf dieses Problem angemessen reagieren zu können.

Daher fordert der BPhD die Anpassung Approbationsordnung für Apotheker insbesondere in Bezug auf die Ausbildungszeit im Praktischen Jahr, die Planung der Staatsexamen, die Dauer der bzw. mögliche Alternativen für Laborpraktika und die Famulatur.