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ADEXA und ADA informieren über die Möglichkeit steuer- und sozialabgabenfreier Corona-Boni
08.04.2020 - externe Gremien, Information & Internet, Pandemie

Das Bundesfinanzministerium stellt Sonderzahlungen und Sachleistungen an Mitarbeiter*innen, die im Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2020 geleistet werden, bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei.

Voraussetzung hierfür ist, dass diese Leistungen zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Gehalt gewährt werden. Zum vertraglich vereinbarten Gehalt gehört in Apotheken bei Geltung des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter (BRTV) auch die Sonderzahlung nach § 18 BRTV.

Mit diesen Boni soll das Engagement der Mitarbeiter*innen während der Corona-Pandemie gewürdigt werden. Dies hat das Bundesfinanzministerium in einer Pressemeldung vom 3. April mitgeteilt.

Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und ADEXA – Die Apothekengewerkschaft begrüßen diese Möglichkeit. Dazu der ADA-Vorsitzende Theo Hasse und die Leiterin der ADEXA-Tarifkommission, Tanja Kratt: „Wir werben dafür, dass Apothekeninhaber*innen ihren Beschäftigten die Zahlung solcher Boni nach der individuellen betrieblichen Möglichkeit zukommen lassen, wenn ihre Mitarbeiter*innen in dieser Zeit erhöhte Leistungen erbringen müssen. Ein derartiger Bonus dient der Wertschätzung der wichtigen Arbeit der Mitarbeiter*innen in schwierigen Zeiten mit einem erhöhten persönlichen Gesundheitsrisiko.“