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Schwarz in Deutschland
17.05.2021 - externe Gremien, Information & Internet, Apothekenwesen, interne Gremien, Recht, Presse

Anfang des Jahres erhielt die LAKT die Anfrage einer Produktionsfirma, die eine Sendung vorbereitete, die sich mit dem Leben von Menschen mit afrikanischen Wurzeln in Deutschland befassen soll. Konkret wurden wir gefragt, inwieweit die Kammer Apotheken unterstützt, die eine Umbenennung anstreben, weil der Name der Apotheke zum Beispiel als „Mohren-Apotheke“ kontrovers diskutiert wird.

Das Thema Schwarzsein beschäftigt nach Angaben des Senders auch eine Vielzahl von Kommunen, Verwaltungen und Unternehmen. Es geht nur vordergründig um die Umgestaltung von Orts- und Straßennamen, Unternehmenslogos, Kanaldeckeln oder Stadtwappen. Im Kern geht es um Schwarze Menschen, ihre Wahrnehmung, ihre Gefühle und die Frage, wie die Mehrheitsgesellschaft mit ihnen umgeht. Zu Wort kommt auch ein Apothekenleiter, der sich die Entscheidung einer Umbenennung nicht leicht gemacht hat. Seine „Mohren-Apotheke“ firmierte generationenübergreifend seit über 80 Jahren unter diesem Namen, der Opa habe immer gesagt: „Das »Mohr« steht für Qualität“. Dennoch hat sich Apothekenleiter Hartung sich schließlich zur Namensänderung durchgerungen. „Es geht eigentlich nicht um mich oder um uns. Es geht um die Leute, die sich rassistisch angegangen fühlen“, ist der Apothekenleiter aus Bonn in der Sendung zu hören.

Die LAKT ist in dieser Frage zur Neutralität angehalten. Die Namensgebung der eigenen Apotheke liegt in der Entscheidungsebene des jeweiligen Betriebserlaubnisinhabers. Welche Beweg- und Hintergründe zur Namensgebung führen, sind der LAKT in der Regel nicht bekannt und letztlich für sie auch nicht relevant.

Die Bedeutung und Verwendung des Wortes „Mohren“ wird in der Öffentlichkeit diskutiert, ohne dass diese Diskussion tatsächlich abgeschlossen ist. Daher ist eine Positionierung der Landesapothekerkammer Thüringen, als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, in dieser Frage daran zu messen, inwieweit sie durch die eigene Satzung gedeckt ist. Fakt ist, die LAKT kann die Namensgebung von Apotheken nicht beeinflussen. Die Verwendung von Mitgliedsbeiträgen, um die Namensgebung einzelner Apotheken, aber keinesfalls aller, zu ändern, ist mit der Satzung nicht vereinbar. Wenn die Kammer eine solche Positionierung unterstützen will, müssen andere Wege - ohne Verwendung von Mitgliedsbeiträgen - gefunden werden. Da es derzeit keine entsprechende Anfrage oder Anregung aus dem Berufsstand selbst gibt, sieht der Vorstand zurzeit keine Grundlage, an dieser Stelle aktiv in die Diskussion einzutreten.