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Auswirkungen der Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf die pharmazeutische Ausbildung
26.04.2021 - externe Gremien, Information & Internet, Ausbildung, Presse, Recht, Pandemie

Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. (BPhD) fordert zügig Ausnahmen für die praktischen Lehrveranstaltungen nach § 2 Absatz 2 der Approbationsordnung für Apotheker unter Berücksichtigung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen zu erlassen.

Der BPhD sieht die ununterbrochene Ausbildung der Apotheker*innen und der anderen Heilberufe als essenziell an, um eine umfassende und nachhaltige Unterstützung des Gesundheitssystems zu gewährleisten. Vorlesungen und Seminare finden vollumfänglich online statt, Laborpraktika in Kleingruppen und werden durch einen zum Teil durch online Alternativen ergänzt, sodass die Präsenzveranstaltungen bereits auf das absolut notwendige Minimum reduziert worden sind.

Auch das Pharmaziestudium ist von den Änderungen durch das vierte Bevölkerungsschutzgesetz betroffen. Übersteigt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 165, wären die für die Ausbildung von Apotheker*innen essenziellen Laborpraktika nicht mehr durchführbar. Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. (BPhD) hat sich bereits zu Pandemiebeginn in einer Stellungnahme vom 07.04.2020 differenziert zu diesem Thema geäußert und die Wichtigkeit der weiteren, im Rahmen der Pandemie möglichen Ausbildung der Apotheker*innen betont. Mit der Abweichungsverordnung von den Approbationsordnungen vom 03.07.2020 ist der begleitende oder teilweise Ersatz von praktischen Übungen durch digitale Angebote möglich. Ein vollständiger Ersatz ist jedoch nicht vorgesehen.

Zweifel an der Anwendbarkeit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes für die Hochschulen wurden bereits durch die Wissenschaftsminister und die Hochschulrektorenkonferenz angemeldet.