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Rechtliche Bewertung von Tetrahydrocannabinol und Cannabidiol
09.10.2020 - Fortbildung, Recht, externe Gremien

Update Cannabis: Rechtliche Bewertung von Hanfprodukten mit Vollspektrumextrakten, THC oder CBD
Neben den in Apotheken bekannten Medizinalcannabis oder daraus hergestellten Fertigarzneimitteln und Rezepturausgangstoffen werden Hanfprodukten mit Vollspektrumextrakten, THC oder CBD zunehmend über den Einzel- oder Versandhandel vermarktet. Oftmals wird dabei durch geschickte Präsentation mit der Heilung, Linderung oder Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder krankhafter Beschwerden geworben. Darüber hinaus fallen viele Produkte unter die gesetzlichen Vorgaben der Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel, des Arzneimittel- und / oder Betäubungsmittelgesetztes.

Seit diesem Jahr wird eine Zunahme von offensichtlich nicht verkehrsfähigen Produkten auch in Thüringen beobachtet. Einen Einblick in diese komplexe, auch für Apotheken relevante Thematik soll das Webinar am 15. Oktober 2020 schaffen: Nach einer kurzen Vorstellung der Cannabispflanze und ihre wichtigsten Inhaltsstoffe fokussiert der zweite Teil des Vortrages in diesem Zusammenhang ausführlich die aktuell gültige Gesetzeslage. Anschließend werden spezielle Produkte anhand dieser Vorgaben und kürzlich veröffentlichten Gerichtsurteilen exemplarisch eingestuft und ihre Verkehrsfähigkeit bewertet.

Für den Vortrag konnten wir Herrn Felix Schmidt vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) gewinnen. Neben der Überwachung von Apotheken und Einzelhändlern in Thüringen kontrolliert Herr Schmidt die Einhaltung betäubungsmittelrechtlicher Vorgaben im Freistaat. Im Rahmen dieser Tätigkeit werden auch Vertreiber von Hanfprodukten mit Vollspektrumextrakten, THC oder CBD systematisch durch das TLV überprüft.

Anmeldeverfahren
Die Anmeldung zur Veranstaltung ist bis 12:00 Uhr am Veranstaltungstag möglich, später eingehende Voranmeldungen können nicht mehr sicher berücksichtigt werden. Bis 12:30 Uhr erhalten Sie eine Einladungsmail von der Veranstaltungsplattform edudip.com, die Absenderadresse lautet (noreply@edudip.com). Da die E-Mail automatisch versendet wird, sortieren sie übereifrige Spam- oder Junk-Filter gerne in entsprechende Ordner. Sollten Sie nach 12:30 Uhr noch keine Einladung erhalten haben, prüfen Sie bitte die entsprechenden Ordner. Um das Problem dauerhaft auszuschließen, definieren Sie noreply@edudip.com bitte als sicheren E-Mail-Absender.