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ABDA fordert dauerhafte Erleichterung bei Desinfektionsmittelherstellung
07.10.2020 - Recht, Pandemie, externe Gremien, Apothekenwesen

Die ABDA hat im Rahmen ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Neuordnung untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte eine Ausnahme für bestimmte Rezepturen für Desinfektionsmittel auf Ethanol- und Isopropanol-Basis festzuschreiben, die es ermöglichen würde, dass Apotheken diese Produkte ohne individuelle Zulassung bzw. Registrierung als Biozid-Produkt auf dem Markt bereitstellen und selbst verwenden dürfen. Diese sollten in begrenzter Menge (im Rahmen des apothekenüblichen Betriebs) hergestellt und sowohl an berufsmäßige als auch private Verwender abgegeben werden dürfen.

In der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie hat sich gezeigt, dass die Herstellung von Desinfektionsmitteln in Apotheken für die Deckung des erforderlichen Bedarfs unverzichtbar ist. Mit den Allgemeinverfügungen der BAuA wurden entsprechende Möglichkeiten eröffnet, damit Apotheken rechtssicher die benötigten Desinfektionsmittel herstellen können, jedoch mit zum Teil erheblichem Aufwand.

Der ABDA ist bewusst, dass für eine derartige Regelung voraussichtlich der unionsrechtliche Rahmen angepasst werden müsste. Sie regt daher an, mit der Europäischen Kommission entsprechend Kontakt aufzunehmen und mit ihr die Möglichkeit zu diskutieren, den Mitgliedstaaten eine Option für entsprechende nationale Ausnahmeregelungen einzuräumen.