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Verlängerung der Botendienstregelung in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
02.10.2020 - Recht, Pandemie, externe Gremien

Am 30 September wurde im Bundesanzeiger die erwartete Verlängerung der Botendienstregelung in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung veröffentlicht.

Die Höhe der Botendienstgebühr wurde wie im Referentenentwurf vorgesehen auf 2,50 € gesenkt, die von der ABDA erbetene Überprüfung dieser Absenkung führte zu keinem abweichenden Ergebnis. Die Regelung ist am 1. Oktober in Kraft getreten und wird bis zum Jahresende gelten.