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Anhörung zum Patientendaten-Schutzgesetz
29.05.2020 - Information & Internet, externe Gremien, Recht, EDV

ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz hat an die Politik appelliert, den Weg des E-Rezeptes vom Arzt bis in die Apotheke beeinflussungsfrei zu halten. Man plädiere dafür eine „klare technische Regel zu setzen“, die der gematik vorgebe, dass die entsprechende Patienten-Anwendung keinen Zugriff von nicht an der Versorgung beteiligten Dritten und keine Weitergabemöglichkeit an Dritte vorsehe, sagte Schmitz bei der Verbändeanhörung im Gesundheitsausschuss zum Patientendaten-Schutzgesetz am 27. Mai 2020.

„Ab dem Zeitpunkt nach der Abgabe kann dann selbstverständlich der Wettbewerb um gute Apps um Unterstützung der Therapiebegleitung in der Arzneimittelversorgung stattfinden“, betonte der ABDA-Hauptgeschäftsführer und reagierte damit auf eine Frage des CDU-Abgeordneten Lothar Riebsamen. Harald Weinberg (Linke) wollte wissen, was die ABDA zum Antrag der Linksfraktion im Bundestag sagt, der strengere Regeln beim Verbot des Makelns und der Zuweisung von Rezepten vorsieht. „Wir teilen die Einschätzung, dass durch die Einführung des elektronischen Rezepts die Beeinflussungsmöglichkeiten gegenüber dem Patienten erleichtert werden“, sagte Schmitz. Es sei richtig, das Makelverbot auf Dritte auszuweiten, so der ABDA-Hauptgeschäftsführer. Die technische Absicherung des Makelverbots sei leicht möglich, und es spreche auch nichts dagegen.