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Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes
23.09.2019 - Information & Internet, Recht, externe Gremien

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat den Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes vorgelegt.

Durch den Gesetzentwurf soll dem Handel („Letztinverkehrbringern“) das Inverkehrbringen von Tragetaschen aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, in der Verkaufsstelle mit Waren gefüllt zu werden (leichte Kunststofftragetaschen) untersagt werden. Eine Ausnahme gilt für Tragetaschen mit einer Wandstärke von unter 15 Mikrometern, wie sie insbesondere aus dem Einzelhandel an Obst- und Gemüsetheken bekannt sind. Durch das Verbot strebt das BMU eine weitere Reduzierung leichter Kunststofftragetaschen an, als sie durch die unverbindliche Selbstverpflichtung durch die „Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftaschen“ mit dem Einzelhandel vom 26. April 2016 erreicht werden konnte.

Für das Inkrafttreten des Verbots ist eine Übergangsregelung von sechs Monaten nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt vorgesehen, um den Abverkauf eventuell vorhandener Restbestände zu ermöglichen.