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Statement zur Änderungen für Institutionskarten
25.11.2021 - externe Gremien, EDV, Apothekenwesen, Information & Internet

Die Gesellschafterversammlung der Gematik hat wichtige Änderungen für Institutionskarten (sog. SMC-B) für Apotheken beschlossen. Vor-Ort-Apotheken können danach Karten mit unterschiedlicher Kennung beantragen, und die Landesapothekerkammern sind für die Prüfung der Schlüssigkeit der Angaben zuständig. Sie müssen auch das Herausgabeverfahren der weiteren SMC-B für Apotheken bis spätestens 1. Januar 2022 etablieren.

Dazu gibt der Präsident Thomas Benkert folgendes Statement ab: „Die Bundesapothekerkammer hat mit Befremden die heutige Pressemitteilung der gematik zur Kenntnis genommen. Unserer Ansicht nach darf eine Apotheke nur dann mehr als eine SMC-B-Karte besitzen, wenn es räumlich getrennte Organisationseinheiten gibt, etwa bei krankenhausbeliefernden Apotheken oder aber als Ersatzkarte. Eine vom Apothekennamen unterschiedliche, von den Kammern zu verifizierende Kennung lehnen wir ab, weil es hierzu unseres Erachtens keine rechtliche Grundlage gibt. Die gematik hat die Ausgabe mehrerer SMC-B-Karten für eine Apotheke im Vorfeld nicht mit den Apothekerkammern abgestimmt. Das ist nicht nur der Sache abträglich, sondern widerspricht möglicherweise dem Kammerrecht. Wir werden das prüfen.“