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ABDA hinterfragt geplante Finanzierung der PTA-Ausbildung
12.12.2019 - Information & Internet, Presse, Ausbildung, externe Gremien

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates empfiehlt, während der gesamten schulischen und praktischen Ausbildung eine Ausbildungsvergütung zu zahlen sowie das Schulgeld abzuschaffen. Grundsätzlich begrüßt die ABDA in ihrer aktualisierten Stellungnahme die Intention, für die Ausbildung der PTA eine Finanzierungsregelung zu treffen. Mit Blick auf die geforderte Steigerung der Attraktivität der Ausbildung sieht sie es als essenziell an, dass die PTA-Schüler kein Schulgeld mehr bezahlen müssen.

Bleibt man aber bei der bewährten Struktur der Ausbildung, stelle sich die Frage, wer die Ausbildungsvergütung während der schulischen Ausbildung bezahlen soll. Eine Finanzierungsregelung angeglichen an die anderen Gesundheitsberufe im Rahmen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ist nicht realisierbar, da die PTA-Schulen und die PTA-Ausbildung nicht an ein Krankenhaus angegliedert sind. Die ABDA unterstützt jedoch eine Ausbildungsvergütung in einer vergleichbaren Systematik: Über einen gemeinschaftlich finanzierten Ausbildungsfonds ohne Zusatzbelastung der Apotheken.

Die Finanzierungsfragen der PTA-Ausbildung waren bereits zu Beginn der Novellierungsdiskussion vom Bundesministerium für Gesundheit mit Verweis auf ein derzeit diskutiertes Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe zurückgestellt worden. Bei diesem Gesamtkonzept, für dessen Erstellung eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gegründet worden ist, soll eine Gesamtlösung für die Finanzierung der Ausbildung der Gesundheitsfachberufe erzielt werden. Die ABDA hält eine isolierte Regelung der Ausbildungsvergütung, wie sie der Gesundheitsausschuss des Bundesrates jetzt vorschlägt, für nicht zielführend.