• Kontrast
  • Schrift verkleinern
  • Schrift vergrößern
Menu

Arzneimittelsicherheit bei Notfallkontrazeptiva
09.10.2019 - Arzneimittelinformation, Notdienst, Information & Internet, externe Gremien

Wie die ABDA berichtet, ist im „International Journal of Clinical Pharmacy“ ein Fachbeitrag der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) über Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) bei Notfallkontrazeptiva („Pille danach“) erschienen.

Die „Pille danach“ verringert das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr oder dem Versagen einer Verhütungsmethode. Erst seit ca. vier Jahren ist diese rezeptfrei. Genauer gesagt, können die beiden Wirkstoffe Ulipristalacetat (UPA) und Levonorgestrel (LNG) als Notfallkontrazeptiva ohne Rezept nach einem ausführlichen Beratungsgespräch der Frauen durch ApothekerInnen in der Apotheke erworben werden.

Bislang fehlten Daten zur AMTS nach rezeptfreier Abgabe oraler Notfallkontrazeptiva, weshalb die AMK von den Apotheken wissen wollte, welche Erfahrungen bei der Abgabe gemacht wurden. Dafür griff die AMK auf ihre Referenzapotheken zurück, die gebeten wurden, an einer Online-Umfrage mit elf Fragen teilzunehmen. Die Befragten sollten ihre Erfahrungen mit oralen Notfallkontrazeptiva in den vergangenen drei Monaten mitteilen. Die Daten wurden zwischen dem 8. Januar und dem 19. Februar 2018 erhoben.

Insgesamt nahmen 555 öffentliche Apotheken (Rücklauf: 64,5 %) teil. Dabei gaben 38,2 % der befragten Apotheken an, innerhalb der letzten 3 Monate sechs bis zehn Notfallkontrazeptiva abgegeben zu haben. Darüber hinaus antworteten 54,3 % der ApothekerInnen, dass sie Notfallkontrazeptiva ausschließlich verschreibungsfrei abgegeben hatten und 35,9 % gaben an, mehr als 30 % der Notfallkontrazeptiva während der Nachtdienste abgegeben zu haben.

Im Rahmen der Umfrage bestätigten beispielsweise 82,8 % der ApothekerInnen, dass in mindestens einem Fall Notfallkontrazeptiva nicht von der betroffenen Frau, sondern von Dritten angefordert wurden. Zudem identifizierten 44,3 % Unsicherheiten in der Selbstdiagnose der Frau. Im Rahmen der Befragung äußerten drei von vier ApothekernInnen mindestens einmal fachliche Bedenken hinsichtlich der sicheren Anwendung eines Notfallkontrazeptivums in der Selbstmedikation, woraufhin überwiegend der (zusätzliche) Verweis an eine/n Gynäkologin/en erfolgte.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die ApothekerInnen die Arzneimittelsicherheit bei der Abgabe von Notfallkontrazeptiva gewährleisten und aufgrund ihres Fachwissens Sorge dafür tragen, dass die „Pille danach“ richtig angewendet wird.