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Studentische Helfer in der Apotheke
22.03.2020 - Pandemie, Apothekenwesen

Zuerst war es nur eine vage Idee. Doch sie fiel auf fruchtbaren Boden und entwickelt sich erfreulich gut. Die Hilfsbereitschaft, die sich auf die Anfrage der Kammer beim Fachschaftsrat Pharmazie in Jena bereits am ersten Tag gezeigt hat, ist eine frohe Botschaft. Und die können wir gebrauchen.

Bereits am ersten Tag haben sich acht Pharmaziestudierende als studentische Helfer in unserem Stellenmarkt eingetragen. Sie sind bereit, als pharmazeutische Mitarbeiter in einer Apotheke im Rahmen der Corona-Krise auszuhelfen. Apotheken in Erfurt, Weimar, Jena, aber auch im Eichsfeld, Gera oder Ronneburg können auf studentische Hilfe zählen. Wie gelingt das?

Nutzen Sie unseren Stellenmarkt
Wir haben auf unserer Website eine neue Kategorie im Stellenmarkt geschaffen. Hier können Sie die Stellengesuche der studentischen Helfer aufrufen, die ja eigentlich ein Angebot sind. Aber Sie können auch selbst ein Angebot aufgeben, wenn Sie in dieser Ausnahmesituation Hilfe suchen.

Was dürfen die Studenten in Ihrer Apotheke?
Pharmaziestudierende befinden sich in der Ausbildung zum Apotheker und gehören damit zum pharmazeutischen Personal. Sie sind damit berechtigt, pharmazeutische Tätigkeiten entsprechend ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten auszuführen. Sie unterstehen der Aufsicht des Apothekenleiters bzw. eines Apothekers.

Arbeitsrechtliche Fragen
Wir empfehlen den Abschluss eines Vertrages. Durch die arbeitsrechtliche Zugehörigkeit zur Apotheke lassen sich versicherungsrechtliche Fragen sehr viel einfacher beantworten. Die Details des Vertrages müssen die beiden Vertragspartner miteinander aushandeln, eine Vorgabe im Bundesrahmentarifvertrag gibt es nach unserer Kenntnis nicht. Grundsätzlich erhalten Sie zu arbeitsrechtlichen Fragen Auskunft vom Thüringer Apothekerverband oder von der Apothekengewerkschaft ADEXA.

Auch der BPhD plant offensichtlich, den Einsatz von studentischen Helfern zu koordinieren. Für Montag ist der Start eines bundesweiten Projektes geplant, über das der BPhD informieren wird.