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Ausgabe von HBA und SMC-B: Bitte Zugangsdaten prüfen
27.05.2020 - Mitgliederverwaltung

Vor dem Hintergrund zahlreicher Werbeinformationen und damit verbundenen Anfragen in der Geschäftsstelle, möchten wir an dieser Stelle erneut auf die Grundsätze der Ausgabe von eHBA und SMC-B eingehen. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass alle Apothekeninhaber, -pächter und -verwalter in den nächsten Tagen ausführliche Informationen per Post erhalten werden.

1. Online-Antrag bei LAKT - bitte prüfen Sie Ihre Zugangsdaten
Um einen eHBA und eine SMC-B zu erhalten, ist in jedem Fall zunächst ein Antrag bei der LAKT erforderlich. Die Apothekerkammer bestätigt nach entsprechender Antragstellung das Innehaben einer aktuellen Approbation (bei Antrag auf HBA) und/oder das Bestehen einer aktuellen Betriebserlaubnis (bei Antrag auf SMC-B). Der Online-Antrag kann kostenfrei nach Anmeldung mit den individuellen Zugangsdaten unter www.lakt.de gestellt werden. Die entsprechenden Daten haben alle Apotheker mit Schreiben vom Juli 2019 erhalten. Bitte prüfen Sie daher, ob Sie für den geschützten Bereich unter www.lakt.de freigeschalten sind. Sollten Sie nicht im Besitz aktueller Zugangsdaten sein, dann nutzen Sie bitte "Registrierung als Kammermitglied" unter www.lakt.de. Das Antragsverfahren wird parallel mit dem Ausgang des Schreibens an alle Apothekeninhaber freigeschaltet (voraussichtlich am 15. Juni 2020).

2. Antrag bei den qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (qVDA)
Erst nachdem Sie von der LAKT einen positiven Bescheid über die Berechtigung zum Erhalt und zur Nutzung des Heilberufsausweises und/oder der Institutionskarte erhalten haben, können Sie Ihren Antrag online bei den jeweiligen Anbietern stellen. Die Ausgabe erfolgt durch sogenannte qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter (qVDA). Dazu hat die LAKT derzeit mit drei qVDAs Rahmenverträge geschlossen (Bundesdruckerei GmbH, SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH & Co KG und medisign GmbH – Stand Mai 2020). Die Vertragsmuster über die Erstellung von Heilberufsausweisen und die Institutionskarten, die im Rahmen der Beantragung mit einem ausgewählten qVDA geschlossen werden, stehen Ihnen mit der Freischaltung auf der Internetseite der LAKT zur Verfügung.

Derzeit versuchen vereinzelt Apotheker - aufgrund intensiver Werbung und entgegen unserer Informationen - direkt bei den qVDAs einen HBA oder eine SMC-B zu beantragen. Ohne vorherigen Antrag bzw. Genehmigung durch die LAKT, kann dieser Antrag nicht freigegeben werden und ist ggf. mit Kosten beim qVDA verbunden.

Ausführliche Informationen gehen Ihnen in den nächsten Tagen per Post zu.