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PTA-Reform vor dem Gesundheitsausschuss
25.10.2019 - externe Gremien, Information & Internet, Apothekenwesen, Recht, Ausbildung

Nach Angaben der Parlamentsnachrichten des Deutschen Bundestages streiten Gesundheitsexperten über die künftige Dauer für die Ausbildung zum pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) auch in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am 23. Oktober über die geplanten Änderungen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Dauer von zweieinhalb Jahren vor, Kritiker halten das für unzureichend und verlangen drei Jahre Ausbildung sowie eine umfangreiche Neuausrichtung des Berufsstandes.

Die Ausbildung zum PTA soll mit dem Gesetzentwurf reformiert und an die aktuellen Anforderungen in Apotheken angepasst werden. Die Berufsausbildung soll weiterhin zweieinhalb Jahre dauern, darunter zwei Jahre in einer PTA-Schule und im Anschluss daran ein halbes Jahr Praxiseinsatz in einer Apotheke. Erfahrene PTA sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen erweiterte Kompetenzen in der Apotheke übernehmen können.

Der Bundesverband PTA begrüßte die Intention des Gesetzentwurfs, jedoch werde die Vorlage den Ansprüchen an ein modernes Berufsgesetz nicht gerecht. Unumgänglich sei eine Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren. Zudem sollten Unterricht und praktische Ausbildung besser miteinander verzahnt werden. Auch die Apothekengewerkschaft ADEXA kritisierte, die geplante Neuregelung gehe am künftigen Bedarf vorbei. Insbesondere entstehe der Eindruck, dass die Weiterentwicklung dieses Berufs an finanziellen und organisatorischen Fragen festgemacht werde. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi erklärte, nötig seien zeitgemäße Ausbildungsziele statt Tätigkeitsfelder, Schulgeldfreiheit sowie eine Vergütung von Anfang an, eine veränderte Struktur der Ausbildung und bundeseinheitliche Vorgaben zur Qualität der Ausbildung.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßte hingegen die geplante Beibehaltung der bisherigen Ausbildungsstruktur mit zwei Jahren an der Berufsfachschule und einem halben Jahr praktische Ausbildung. Eine Verlängerung wäre unverhältnismäßig und brächte keinen Zugewinn an Kenntnissen und Fertigkeiten.

Auch nach Ansicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) bietet die Novelle eine gute Basis für moderne Anforderungen. Für die Krankenhäuser bedeutsam sei, dass PTA unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr unter der Aufsicht des Apothekers tätig sein müssten. Dies komme den Krankenhausapotheken bei der Gestaltung von Dienstplänen sehr entgegen. Auch die Inhalte würden in Richtung Beratung und Mitwirkung am Medikationsmanagement verschoben. Wünschenswert wäre, wenn die Klinikapotheken zielgerichtet in die Ausbildung einbezogen würden.