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Pharmadialog verabschiedet Grundsatzpapier zu Anforderungen bei pflanzlichen Arzneimitteln
24.11.2020 - externe Gremien

Ein verbesserter Verbraucherschutz durch eine klarere Abgrenzung zwischen pflanzlichen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln: Das ist das Hauptziel eines Papiers zu unerlässlichen Qualitätsanforderungen bei den sogenannten Phytopharmaka, das der Pharmadialog Rheinland-Pfalz in seiner Herbstsitzung auf Arbeitsebene verabschiedet hat.

Darin setzt er sich gegenüber der Europäischen Kommission dafür ein, die sogenannte europäische Health Claims-Verordnung, die klare Abgrenzungskriterien zwischen pflanzlichen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln, also Lebensmitteln, definiert, nach mehr als zehn Jahren nun endlich umzusetzen.

Hintergrund
Der Pharmadialog wurde im November 2013 vom rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium initiiert, um aktuelle gesundheitspolitische und gesundheitsökonomische Themen mit besonderem Blick auf die rheinland-pfälzische Situation ergebnisoffen zu diskutieren. Beteiligt am Pharmadialog sind neben dem Gesundheitsministerium und dem Wirtschaftsministerium Arbeitgeber aus dem Bereich Gesundheitswirtschaft sowie die jeweiligen Pharmaunternehmen und ihre Verbände. Im Einzelnen sind dies: AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG, Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG, Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland, Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V., die Chemieverbände Rheinland-Pfalz, Finzelberg GmbH & Co. KG, die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland, LTS Lohmann Therapie-Systeme AG, Novo Nordisk Pharma GmbH und der Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V.