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COVID-19-Impfung und Impfstoffe: AKdÄ ruft zur Meldung von Nebenwirkungen auf
07.01.2021 - Arzneimittelinformation, Pandemie, externe Gremien, Information & Internet

Die Sicherheit aller Arzneimittel wird nach der Zulassung weiter überwacht; für Impfstoffe gilt dies in besonderer Weise. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) weist daraufhin, dass auch Verdachtsfälle von Nebenwirkungen im Zusammenhang mit COVID-19-Impfstoffen an die zuständigen Institutionen gemeldet werden sollen.

Von besonderem Interesse sind Meldungen,
  • die nicht in der Produktinformation aufgeführt sind, insbe-sondere wenn sie schwerwiegend sind;
  • die schwerwiegend sind, auch wenn sie in der Produktin-formation aufgeführt sind.

Jede derartige Nebenwirkung soll gemeldet werden, auch wenn „nur“ der Verdacht eines Zusammenhangs zwischen aufgetretenem Symptom und der Impfung besteht. Nicht gemeldet werden sollten dagegen solche Erkrankungen bzw. Symptome, denen offensichtlich eine andere Ursache als die Impfung zugrunde liegt.