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Neue Thüringer Sonderverordnung in Vorbereitung
11.12.2020 - Pandemie

Mit Blick auf das weiter steigende Infektionsgeschehen in ganz Thüringen, hat die Landesregierung in einer Kabinett-Sondersitzung am Donnerstag weitere Maßnahmen festgelegt, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Aktuell werden die beschlossenen Maßnahmen in eine neue Verordnung eingearbeitet. Diese soll am Sonntag, den 13.12. veröffentlicht werden und tritt am 14.12.2020 in Kraft. Die Maßnahmen sollen bis einschließlich 10.01.2021 gelten.

Am Dienstag, dem 15. Dezember 2020, wird die Landesregierung über die mögliche Anordnung einer Ausgangsbeschränkung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr, Kontaktvermeidungen im nichtöffentlichen Bereich sowie über die Regelungen für die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel entscheiden.

Der Kabinettsbeschluss definiert in Anlehnung an Sachsen auch, welche Geschäfte ab dem 19. Dezember geschlossen werden sollen: Alles außer Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen, Friseure, Waschsalons und Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs, Weihnachtsbaumverkaufsstellen, Ladengeschäfte von Handwerksbetrieben, Tankstellen, Autohäuser, Fahrradläden, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Pyrotechnikverkaufsstellen sowie einschlägige Ersatzteilverkaufsstellen, selbstproduzierende und -vermarktende Baumschulen und Gartenbaubetriebe.