Schnelltests in Apotheken nicht erlaubt
28.04.2020 - Pandemie
Apotheken dürfen nach derzeitiger Einschätzung der ABDA Antikörper-Schnelltests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nicht an den Endverbraucher abgeben und diese Tests auch nicht selbst in der Apotheke durchführen. Es drohen empfindliche Strafen. Auch das RKI warnte heute erneut vor dem Einsatz.
Weitere Informationen der Pharmazeutischen Zeitung: Corona-Antikörpertests
Weitere Informationen der LAKT (für Mitglieder): Abgabe von SARS-CoV2-Antikörper-Tests in Apotheken
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