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Apothekenmitarbeiter von der Thüringer Regierung im Stich gelassen
29.04.2020 - Pandemie, Presse

Das Thüringer Bildungsministerium hat nach Abstimmung mit dem Thüringer Gesundheitsministerium entschieden, dass Apothekenmitarbeiter grundsätzlich nicht in die Gruppe der Eltern zählen, bei denen bereits der Nachweis reicht, dass ein Elternteil in einem „systemrelevanten Beruf“ tätig ist. Das heißt, wenn der Partner besser bezahlt wird, bleibt der Pharmazeut zuhause, betreut die Kinder und fällt in der Apotheke aus. Dabei ließen sich die Ministerien auch nicht davon beeindrucken, dass in einem der diskutierten Fälle die Leiterin einer Filialapotheke betroffen ist, die für den Betrieb der einzigen Apotheke am Ort natürlich unentbehrlich ist.

„Letztlich ist es keine sachliche Entscheidung, die die Ministerien da getroffen haben, sondern im Prinzip eine rein willkürliche. Das einzige Kriterium, das Eltern erfüllen müssen, um in die „Sondergruppe A+“ gerechnet zu werden, ist, dass „ein Elternteil unmittelbar mit der Versorgung von Kranken oder pflegebedürftigen Personen betraut ist“, führt der sichtlich aufgewühlte Geschäftsführer der Landesapothekerkammer Thüringen Danny Neidel aus. „Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass irgendjemand in Frage stellen könnte, dass die Apotheke unmittelbar mit der Versorgung von Kranken betraut ist.“

Offiziell stellen die Thüringer Ministerien dies auch nicht in Frage, sie ziehen sich mehr auf Schutzbehauptungen zurück. Die Kindernotbetreuung dürfe nicht überlastet werden, womit durch die Erweiterung der Gruppe auf Alleinerziehende ohnehin zu rechnen sei. Dafür hat der Kammer-Geschäftsführer auch durchaus Verständnis. „Es ist zweifellos eine schwierige Zeit, in der schwierige Entscheidungen zu treffen sind. Natürlich akzeptieren wir auch, wenn derzeit nicht alle Wünsche erfüllt werden und seien sie noch so berechtigt“, so der Apotheker. Aber worauf er beinahe allergisch reagiert ist, dass die Ministerien ja nach außen so tun, als gäbe es gar kein Problem. „Wenn den Menschen, die derzeit nicht wissen, wie sie ihr Leben zwischen Familie und Apotheke organisieren sollen, von den Ministerien nun auch noch gesagt wird, also eigentlich ist Eure Arbeit doch gar nicht so wichtig, dann ist das für uns alle unerträglich.“

Wertschätzung und Respekt sehen anders aus. Aus Sicht der LAKT ist diese Entscheidung eine rein politische. „Schon, weil sie Sachargumente nicht berücksichtigt und letztlich unehrlich ist, kann dies keine gute Politik sein“, so Neidel. Wenn die Politik anders handelt, als sie offiziell für sich in Anspruch nimmt, dann ist das nicht ehrlich. Was die Menschen und Bürger in diesem Land aber gar nicht gutheißen, ist, wenn sie für dumm verkauft werden sollen. Aus seiner Sicht sei es beschämend wie sehr sich die Wertschätzung der Thüringer Regierung für die Arbeit in den Apotheken von der des Bundesgesundheitsministers absetzt.

„Sie, die Apothekerinnen und Apotheker, und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den öffentlichen Apotheken und den Krankenhausapotheken sind ein entscheidender Baustein in der Versorgung, um die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zu unterstützen und zu schützen. … Nur durch Ihren Einsatz können wir es schaffen, die notwendige Versorgung von Patientinnen und Patienten, wie zum Beispiel von chronisch Kranken oder älteren Menschen, aber auch die Versorgung der COVID-19-Erkrankten bestmöglich zu sichern. Ich weiß sehr genau, dass Sie bei dieser Aufgabe täglich persönliche Belange hinten anstellen, kreative und professionelle Lösungen finden und Patientinnen und Patienten ausführlich informieren und ihnen Sicherheit geben. Vielen herzlichen Dank für diesen außergewöhnlichen Einsatz“, erklärte der Gesundheitsminister Jens Spahn in einem Schreiben in die Apotheken in Deutschland vom April 2020.

In Thüringen sehen Bildungsministerium und leider auch das Gesundheitsministerium das offensichtlich anders.