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Schutzwirkung nach überstandener Corona-Infektion
23.04.2021 - externe Gremien, Pandemie, Information & Internet

Wer eine Corona-Infektion durchgemacht hat, muss nach Einschätzung der Ständigen Impfkommission (Stiko) nicht prioritär geimpft werden. Die verfügbaren Daten belegten eine Schutzwirkung für mindestens sechs bis acht Monate nach überstandener Infektion, heißt es nach einer Meldung des Bundestages in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Entsprechend sollte frühestens sechs Monate nach Genesung oder Diagnose eine Impfung erwogen werden. Hierbei reiche eine Impfstoffdosis aus. Ob eine Zweitimpfung zu einem späteren Zeitpunkt notwendig werde, könne derzeit noch nicht abschließend bewertet werden.