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Bevorratung mit Tetanus-Impfstoff
19.03.2021 - externe Gremien, Information & Internet, Apothekenwesen, Recht, Arzneimittelinformation

Die Anfrage einer Apotheke bezieht sich auf das Vorrätighalten von Tetanus-Impfstoff im Notfallsortiment. Der Vertrieb des Mono-Impfstoffs ist laut RKI-Website eingestellt. Die STIKO empfiehlt eine Td-Auffrischimpfung alle 10 Jahre. Die nächste fällige Td-Impfung soll einmalig als Tdap- (Tetanus, Diphtherie, Pertussis) bzw. bei entsprechender Indikation als Tdap-IPV-Kombinationsimpfung (zusätzlich mit Polio-Impfstoff) erfolgen. Was ist die Folge für das Vorhaltegebot nach § 15 für Apotheken?

Aus Sicht der LAKT werden Apotheken den Vorgaben der ApBetrO gerecht, wenn sie anstelle eines (nicht mehr verfügbaren) Mono-Impfstoffes, die kombinierten Impfstoffe Tetanus/Diphtherie einlagern. Einen Mono-Impfstoff für Diphtherie ist nicht im Verkehr, gleichzeitig ist die Diphtherie-Auffrischung analog zur Tetanus-Auffrischung alle 10 Jahre empfohlen. Daher sollte es hier keine Komplikationen geben, denn immer dann, wenn eine Tetanus-Impfung notwendig ist, sollte eine Auffrischung gegen Diphtherie ebenfalls empfohlen sein. Folgt man der STIKO-Empfehlung, wäre auch die Einlagerung eines Tdap-Impfstoffes möglich.

Zuständig für den Betrieb des Notfallsortiments ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, insofern ist die dortige Meinung maßgeblich.