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eCommerce-Aktionsplan gegen unzulässige Onlineangebote von Nahrungsergänzungsmitteln
03.12.2020 - Information & Internet, externe Gremien, Pandemie, Recht

Die Internetplattform klartext-nahrungsergaenzung.de der Verbraucherzentralen der Länder hat einen Übersichtsartikel „Corona-Nahrungsergänzungsmittel – Das tun die Behörden“ veröffentlicht, in dem sie den EU-weiten eCommerce-Aktionsplan vorstellt, mit dem die Europäische Kommission gegen unzulässige Onlineangebote von Nahrungsergänzungsmitteln vorgeht.

Online-Händler europaweit im Visier
Danach sind insbesondere Online-Anbieter in den Fokus der Lebensmittelüberwachung geraten. Seit April 2020 läuft der von der Europäischen Kommission koordinierte eCommerce-Aktionsplan. Insgesamt wurden demnach 592 unzulässige Onlineangebote von Nahrungsergänzungsmitteln gefunden. Für Deutschland hat die im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angesiedelte Internet-Kontrollstelle der Bundesländer G@ZIELT bereits 60 auffällige Webseiten identifiziert. Die deutschsprachigen Online-Angebote wurden zur Überprüfung an die zuständigen Überwachungsbehörden in den Bundesländern bzw. in den EU-Mitgliedstaaten weitergeleitet. Durch die dortigen Behörden wurden Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt und die Angebote geändert bzw. gelöscht.

Auch die großen Onlinemarktplätze und sozialen Medien (wie Facebook, Instagram, Pinterest, YouTube etc.) wurden nach Angaben von klartext-nahrungsergaenzung.de auf die Problematik hingewiesen und dazu aufgerufen, entsprechende Angebote eigenständig von ihren Plattformen zu entfernen. Allerdings ist das nach Auffassung der Verbraucherzentralen nur bedingt erfolgreich, da die Formulierungen immer subtiler werden, Wirkungen oft nur noch suggeriert werden oder sich Aussagen in den (Fake-)Bewertungen verstecken.