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Gehörlose durch Masken beeinträchtigt
10.11.2020 - Pandemie, Information & Internet, externe Gremien

Die Coronakrise stellt Gehörlose nach Einschätzung der Bundesregierung vor besondere Herausforderungen. So falle durch die Masken die Möglichkeit weg, von den Lippen abzulesen, wie dies rund 30 Prozent der gehörlosen Menschen bei der Verständigung täten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Um gehörlosen Menschen die Informationen über das Virus zugänglich zu machen, müssten diese aufbereitet werden. Der Verzicht auf eine zu komplexe Sprache sei dabei ebenso ein Mittel wie das Untertiteln von Videos und das Einblenden von Gebärdendolmetschern bei Reden.

Die Bundesregierung geht auch auf die Frage ein, ob Maßnahmen ergriffen werden, um die Auswirkungen der bundesweit geltenden Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf Gehörlose abzumildern. Sie weist darauf hin, dass die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes in die Zuständigkeit der Länder falle, auf deren Ebene auch festgelegt wird, wann und wo das Tragen einer MNB verpflichtend gemacht wird und welche Ausnahmen gelten. Bayern z. B. erlaube durch seine Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, dass Abnehmen der MNB gegenüber einem Gehörlosen, „solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung erforderlich ist“.

Die Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sieht in Geschäften mit Publikumsverkehr nur eine Verpflichtung der Kunden vor, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden. Örtlich geltende Allgemeinverfügungen können davon abweichen. Auch können Vorgaben des Arbeitsschutzes zum Tragen einer Maske auch für die Mitarbeiter in Geschäften, also auch Apotheken führen.