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Ministerin dankt Apotheken
06.04.2020 - externe Gremien, Information & Internet, Pandemie

Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner in einem Schreiben an den Präsidenten der LAKT Ronald Schreiber und den Vorsitzenden des ThAV Stefan Fink gewandt und der Landesapothekerkammer Thüringen und dem Thüringer Apothekerverband für die Arbeit im Cluster Arzneimittelversorgung und die Hinweise zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit in den Apotheken gedankt.

Die Ministerin stellte klar, dass die öffentlichen Apotheken in Thüringen eine kritische Infrastruktur darstellen und für die Bewältigung der aktuellen Lage unerlässlich sind. Mit hohen Einsatz und Engagement werden schon seit Wochen die zusätzlichen Aufgaben bewältigt, Lösungen für Lieferengpässe gefunden, die Bevölkerung und Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge unterstützt und insbesondere die Versorgungslücke bei Desinfektionsmitteln durch Eigenherstellung kompensiert. Die Ministerin bat darum, den Apotheken gegenüber ihren Dank zu übermitteln.

Kindernotbetreuung - nun doch!?
So ganz sicher können wir uns da noch nicht sein. Die Ministerin ließ der Kammer im gleichen Schreiben mitteilen, dass eine Notbetreuung in kleinen Gruppen von Kindern von Erziehungsberechtigten, die in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, zu gewährleisten ist (§ 8 Abs. 2 der Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV 2 vom 26. März 2020).

Die Einzelheiten zur Kindernotbetreuung werden durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport festgelegt. Es wurde bereits auf die notwendige Ergänzung hingewiesen, dass insbesondere auch Apothekenmitarbeiter unter die Kategorie A+ zu zählen sind und damit einen Anspruch auf die Kindernotbetreuung auch dann entsteht, wenn der zweite Elternteil nicht in der sogenannten kritischen Infrastruktur tätig ist.

Der zeitliche Ablauf der Ereignisse wird dabei nicht wirklich deutlich. Das Schreiben der Ministerin ist auf den 2. April datiert, wurde uns aber erst heute (am 6. April) per Mail zur Kenntnis gegeben. Ebenfalls vom 2. April stammt die Mail des Ministeriums, in der uns mitgeteilt wurde, dass eine Abstimmung mit dem für Infektionshygiene zuständigen Referat des TMBJS herbeigeführt wurde und einer weiteren Ausweitung der Notbetreuung aus Sicht des Infektionsschutzes nicht zugestimmt wird. Ob die herbeigeführte Abstimmung nach dem Schreiben der Ministerin stattfand, die Inhalte des Schreibens also überholt sind oder ob die Gesundheitsministerin auch nach der Entscheidung noch für die Einstufung des Apothekenpersonals in die Gruppe A+ tritt, ist nicht erkennbar.

Wir fragen nach.