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Abgabeverbot für viele Kunststofftüten kommt am 1. Januar 2022
10.02.2021 - Recht, Information & Internet, Apothekenwesen

Das Erste Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes vom 27. Januar 2021 ist im Bundesgesetzblatt vom 8. Februar 2021 verkündet worden. Durch diese Änderung wird dem Handel („Letztinverkehrbringern“) das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen untersagt. Eine Ausnahme gilt für Tragetaschen mit einer Wandstärke von unter 15 Mikrometern, wie sie insbesondere aus dem Einzelhandel an Obst- und Gemüsetheken bekannt sind.

Das Verbot wird am 1. Januar 2022 in Kraft treten, um den Abverkauf eventuell vorhandener Restbestände zu ermöglichen.

Warum gibt es kein generelles Verbot von Plastiktüten?

Die sehr dünnen „Hemdchenbeutel“ sind weiterhin erlaubt. Für diese Beutel mit weniger als 15 Mikrometer Wandstärke sieht die entsprechende EU-Richtlinie Ausnahmen vor. Sie dienen nach Angaben der Bundesregierung dem hygienischen Umgang mit gekauftem Obst oder Gemüse und beugen der Verschwendung von Lebensmitteln vor. Außerdem könnte ein Verbot dieser Tüten die Hersteller motivieren, mehr Produkte standardmäßig in Plastik zu verpacken. Zudem gäbe es kaum umweltfreundliche Alternativen.

Papier ist nicht die Lösung!

Nach Ansicht des BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V.) muss der Fokus jedoch generell darauf liegen, Mehrwegsysteme zu etablieren. Es bringt nichts, Plastiktüten einfach durch Papiertüten zu ersetzen. Aufgrund des höheren Material- und Ressourcenbedarfs wären die negativen Umweltauswirkungen der Papiertüte bei nur einmaliger Nutzung sogar größer als bei der Einmal-Plastiktüte.