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Überarbeitete und erweiterte Stofflisten veröffentlicht
16.10.2020 - externe Gremien, Information & Internet, Apothekenwesen, Arzneimittelinformation, Presse, Recht

Neben der Pflanzenliste gibt es jetzt auch eine Pilzliste – Expertenlisten sollen Einstufung von Stoffen erleichtern

Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Stoffliste (AG Stoffliste) veröffentlicht ihre Stofflisten in den Kategorien „Pflanzen“ und „Pilze“. Vertreter der zuständigen Bundesbehörden (BVL, BfR, BfArM), der Untersuchungseinrichtungen der Bundesländer, aus der Schweiz und Österreich sowie behördenexterne Experten aus den jeweiligen Fachgebieten haben die umfangreichen Listen erarbeitet. Mit ihrer Hilfe soll die Einstufung von Pflanzen und Pflanzenteilen sowie Pilzen als Zutaten in Lebensmitteln und deren Abgrenzung von Arzneimitteln erleichtert werden.

Der Trend zu exotischen und bisher in der Europäischen Union (EU) im Lebensmittelbereich eher unbekannten Stoffen ist ungebrochen. Allerdings sind manche Stoffe toxikologisch bedenklich und somit in Lebensmitteln nicht zulässig oder entfalten eine pharmakologische Wirkung, wie sie laut der gesetzlichen Definition einzig Arzneimitteln vorbehalten ist. Sie dürfen dann nicht in Lebensmitteln eingesetzt werden.

Häufig besitzen die eingesetzten Stoffe auch keine sichere Verwendungsgeschichte als Lebensmittel in der EU oder sind als Betäubungsmittel bekannt. Die korrekte Einstufung von Stoffen wird immer komplexer und stellt Behörden, Hersteller, aber auch Fachkreise und Verbraucher vor eine große Herausforderung.

Daher tagt die AG Stoffliste unter Federführung des BVL seit 2017 erneut und hat die „Pflanzenliste“ komplett überarbeitet, aktualisiert und erweitert. Außerdem wurde eine „Pilzliste“ neu erstellt.