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Corona-Pandemie: Approbationsordnung nun flexibler
15.05.2020 - Recht, Pandemie, externe Gremien, Ausbildung, Apothekenwesen

Deutschlands Apotheker begrüßen, dass die Approbationsordnung für angehende Pharmazeuten während der Corona-Pandemie flexibilisiert werden kann. „Die Pharmaziestudierenden können aufatmen, denn damit können sie ihre Ausbildung auch unter erschwerten Bedingungen erfolgreich fortsetzen und abschließen“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK): „Sowohl die Theorie an der Uni als auch die praktische Ausbildung in der Apotheke können je nach Bedarf digital ergänzt oder zeitlich verschoben werden. Das bietet den angehenden Apothekern eine konkrete Hilfe in der Corona-Zeit und zudem auch eine echte Perspektive für ihre berufliche Zukunft.“

In ihren Stellungnahmen zum Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz, das am 14. Mai im Bundestag und einen Tag später im Bundesrat verabschiedet wurde, hatte die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände eine derartige Flexibilisierung der Approbationsordnung gefordert.

Auch eine zweite Forderung der Apothekerschaft hat der Gesetzgeber aufgegriffen: Der zunächst angedachte Einsatz von Arzneimittelautomaten in Krankenhäusern, der aus Sicht der ABDA weder notwendig noch sinnvoll ist, findet sich auch nicht mehr im neuen Gesetz wieder.