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Deutscher Ethikrat rät derzeit von Covid-19-Immunitätsbescheinigungen ab
25.09.2020 - Allgemeine Verwaltung, externe Gremien, Information & Internet, Presse

Zum jetzigen Zeitpunkt empfiehlt der Deutsche Ethikrat schon angesichts der vielfältigen noch bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich einer Immunität gegen das neuartige Coronavirus den Einsatz von Immunitätsbescheinigungen nicht. Frei verkäufliche Tests zum Nachweis einer Immunität gegen SARS-CoV-2 sollten aufgrund ihrer zweifelhaften Verlässlichkeit und des daraus folgenden Gefährdungspotenzials strenger reguliert werden.

Testverfahren zum Nachweis von SARS-CoV-2 und Immunität

Um eine Infektion mit SARS-CoV-2 und die Immunantwort dagegen nachzuweisen, stehen aktuell verschiedene Testverfahren zur Verfügung, wobei für eine mögliche Dokumentation von Immunität aus praktischer Sicht vor allem Antikörpertests bedeutsam sind.

Die Aussagekraft von Tests auf Antikörper gegen SARS-CoV-2 ist aus Sicht des Ethikrates bislang allerdings in mehrerlei Hinsicht eingeschränkt. Zum einen komme es darauf an, ob von einem Test solche Antikörper erfasst werden, die tatsächlich auch eine Schutzwirkung gegen SARS-CoV-2 haben. Ein Test könnte zum Beispiel auf Antikörper anschlagen, die eigentlich gegen andere, weit verbreitete Corona-Erkältungsviren gebildet wurden und nur eine geringere Wirksamkeit gegen SARS-CoV-2 aufweisen. So könnte es auch ohne Vorliegen neutralisierender Antikörper zu einem positiven Testergebnis kommen. Der direkte Nachweis einer neutralisierenden Wirkung von Antikörpern ist möglich, aber bislang aufwendig, da diese in einer virushaltigen Zellkultur direkt geprüft wird, was nur in Laboren der Sicherheitsstufe 3 geschehen darf. Zum anderen variiere die technische Zuverlässigkeit, mit der ein Test bei Vorliegen bestimmter Antikörper – und auch nur dann - anschlägt.

Vor diesem Hintergrund kommt der Ethikrat zu der gemeinsamen Empfehlung: „Aufgrund ihrer zweifelhaften Verlässlichkeit und des daraus folgenden Gefährdungspotenzials sollten frei verkäufliche Tests zum Nachweis einer Immunität gegen SARS-CoV-2 strenger reguliert werden.“