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19.075 Apotheken im Deutschland / 535 Apotheken in Thüringen
28.01.2020 - Presse, Mitgliederverwaltung

In Deutschland gab es Ende 2019 noch 19.075 Apotheken. Die Zahl ist im vergangenen Jahr um 348 gesunken (minus 1,8 Prozent). Ende 2018 waren es noch 19.423 Apotheken. Der Rückgang ist der bislang höchste in einem Kalenderjahr verzeichnete. Noch stärker ist die Zahl der Apothekeninhaber zurückgegangen, die als freie Heilberufler einen Apothekenbetrieb mit bis zu drei Filialen unterhalten dürfen: Ihre Zahl ist um 409 auf 14.473 (minus 2,7 Prozent) gefallen. Das zeigen Erhebungen der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, die auf den vollständigen Angaben der Landesapothekerkammern in allen 16 Bundesländern beruhen. Die Apothekendichte in Deutschland liegt bei 23 Apotheken pro 100.000 Einwohnern und damit deutlich unter dem EU-Durchschnitt (31).

In Thüringen gab es zum Jahresende 535 Apotheken (31.12.2018: 538). Davon werden 299 Betriebsstätten (31.12.2018: 309) als Einzelapotheken geführt. Zur Zahl der öffentlichen Apotheken gehören weiterhin 100 Hauptapotheken (31.12.2018: 97) und 136 Filialapotheken (31.12.2018: 132). Im Laufe des Jahres wurden vier Apotheken in Thüringen geschlossen und eine Apotheke neu eröffnet. Im Vergleich zum Ende des Jahres 2010 gibt es damit im Freistaat 48 Apotheken weniger. Die Zahl von 18 Krankenhausapotheken blieb im Vergleich zum Vorjahr konstant.

"Noch können sich die Patienten in Deutschland auf eine flächendeckende Arzneimittelversorgung verlassen, aber das wird bald vorbei sein, wenn nichts passiert. Seit zwölf Jahren geht die Zahl der Betriebe zurück. Wir werden die Situation nur stabilisieren können, wenn die Apotheken mehr Planungssicherheit und einen vernünftigen ordnungspolitischen Korridor bekommen," sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. "Dazu gehören vor allem zwei gesetzgeberische Maßnahmen: Die Absicherung einheitlicher Abgabepreise bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln im grenzüberschreitenden Versandhandel zumindest in der GKV-Versorgung muss kommen. Und die Einführung des E-Rezepts muss durch ein Makelverbot so flankiert werden, dass Patienten die freie Apothekenwahl ohne Einflussnahme von kommerziellen Dienstleistern behalten." Beide Maßnahmen, so Schmidt, stünden bereits im Entwurf für das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz, den das Bundeskabinett im Juli 2019 beschlossen hat. "Aber dieses Gesetz nutzt erst dann etwas, wenn es auch in den Bundestag eingebracht und beschlossen wird. Dafür wird es jetzt höchste Zeit."