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Kein Lithium in Nahrungsergänzungsmittel
06.12.2019 - Information & Internet, Presse

Die Verbraucherzentralen nehmen auf klartext.nahrungsergänzung Stellung zu aktuell beworbenen oder auf dem Markt befindlichen Produkten im Graubereich zwischen Lebensmitteln und in der Regel zulassungspflichtigen Arzneimitteln. Diesmal dreht es sich um Lithiumorothat. Welche Wirkung haben Nahrungsergänzungsmittel mit Lithium und weshalb sind sie in Deutschland so schwer und teuer zu bekommen?

Nahrungsergänzungsmittel mit Lithium dürfen weder in Deutschland noch in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union verkauft werden. Im Anhang II der Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie sind alle erlaubten Vitamin- und Mineralstoffverbindungen aufgeführt. Das Ultraspurenelement Lithium gehört nicht dazu, die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln ist somit verboten.

Bei Lithium handelt es sich nicht um ein lebensnotwendiges Spurenelement, daher hat die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) auch keinen Referenzwert für Lithium herausgegeben.

Lithiumverbindungen werden hingegen als Arzneimittel beispielsweise zur Behandlung von Depressionen eingesetzt. Die Einnahme sollte immer mit dem Arzt abgesprochen werden, da bei Lithium die Spanne zwischen wirksamer Dosierung und Überdosierung relativ schmal ist. Bei langjähriger Therapie sind zum Beispiel Schädigungen der Nieren sowie der Schild- und Nebenschilddrüsen möglich.

Ob Lithium positive gesundheitliche Auswirkungen zum Beispiel auf die Vorbeugung von Demenzerkrankungen hat, ist Gegenstand von Studien, bislang jedoch wissenschaftlich nicht eindeutig geklärt.