Acht-Punkte-Katalog zur Bekämpfung von Lieferengpässen
26.11.2019 - Presse
Der Geschäftsführende Vorstand der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat sich heute auf einen Acht-Punkte-Katalog zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln verständigt:
Laut einer aktuellen Berechnung des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) waren allein im 1. Halbjahr 2019 schon 7,2 Millionen Medikamente nicht verfügbar. Im Gesamtjahr 2018 waren es 9,3 Millionen Packungen; im Jahr 2017 waren es dagegen nur 4,7 Millionen Medikamente gewesen.
- Lieferengpässe müssen vom pharmazeutischen Unternehmen und Großhandel verpflichtend bekanntgegeben werden.
- Sämtliche Akteure müssen in ein zentrales Informationssystem eingebunden werden.
- Mehrfachvergaben von Rabattverträgen mit mehreren Wirkstoffherstellern sind vorzuschreiben.
- Die Produktion von Wirkstoffen und Arzneimitteln soll unter hohen Umweltschutz- und Sozialstandards wieder verstärkt in der EU stattfinden.
- Für Patienten dürfen durch Lieferengpässe keine höheren Aufzahlungen wegen Festbeträgen und Zuzahlungen entstehen.
- Apotheken brauchen definierte Spielräume beim Management von Lieferengpässen und Rechtssicherheit vor Retaxationen.
- Der Mehraufwand in Apotheken muss honoriert werden.
- Exporte von versorgungsrelevanten Arzneimitteln sollen bei Lieferengpässen beschränkt werden können.
Laut einer aktuellen Berechnung des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) waren allein im 1. Halbjahr 2019 schon 7,2 Millionen Medikamente nicht verfügbar. Im Gesamtjahr 2018 waren es 9,3 Millionen Packungen; im Jahr 2017 waren es dagegen nur 4,7 Millionen Medikamente gewesen.