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Vielfältigkeit im Zusammenhang mit einem geschlechterbewussten Sprachgebrauch und der Barrierefreiheit
18.10.2021 - Geschäftsführung, Information & Internet, interne Gremien, Apothekenwesen

Die Themen in der Apotheke sind genauso vielfältig wie die Menschen, die in Ihrer Apotheke nach Rat suchen und diese Vielfältigkeit setzt sich auch innerhalb Ihres Teams und im Berufsstand fort.

Nicht nur bei der Beratung haben Sie daher das Alter im Blick und informieren umfänglich bei möglichen Anwendungsbeschränkungen oder Wünschen, die sich durch die ethnische Herkunft, Religion oder die eigene Weltanschauung ergeben können. Sie achten auf die Auffassungsgabe ihrer Mitmenschen und passen Ihre Empfehlungen und Ihre Sprache stets den körperlichen und geistigen Fähigkeiten Ihres Gegenübers an. Unabhängig von der sozialen Herkunft oder der sexuellen Orientierung und Identität steht Ihre Apothekentür allen Menschen offen.

Ein Teil dieser Offenheit ist auch die Berücksichtigung des jeweiligen Geschlechts bzw. der Geschlechtsidentität. Sie würden nie auf die Idee kommen, alle Frauen, die zu Ihnen in die Apotheke kommen mit „Herr“ und dem dazugehörigen Nachnamen anzusprechen. Schwieriger wird es, wenn man bestimmte Personengruppen schriftlich oder mündlich ansprechen möchte. Und auf diese Schwierigkeit stoßen wir, wenn wir Sie bei Ihrer Arbeit in der Apotheke unterstützen oder über aktuelle Themen bzw. Tätigkeiten der Geschäftsstelle informieren möchten.

Bisher haben wir uns zur Vereinfachung des generischen Maskulinums bedient. Dabei werden maskuline Personen- und Berufsbezeichnungen verallgemeinernd verwendet und die nicht genannten Formen werden mitgemeint. Meistens wird diese Regelung durch eine sogenannte Gender-Fußnote oder Generalklausel im Text sichtbar gemacht. Das diese traditionelle Praxis nicht mehr zeitgemäß ist, zeigen, neben einem Frauenanteil von 80 % innerhalb des Berufsstandes, die unzähligen Varianten von geschlechtergerechter (gendergerechter) Sprache, die Ihnen bestimmt auch schon innerhalb der Veröffentlichungen aus der Geschäftsstelle aufgefallen sind. Wie so oft stoßen Neuerungen nicht nur auf Zuspruch, sondern auch auf Kritik und dies machte es notwendig, dass wir den Umgang mit einem geschlechterbewussten Sprachgebrauch erneut diskutierten.

Das dritte Geschlecht

Die Diskussion rund um das Thema „Gendern“ ergibt sich nicht zuletzt aus der rechtlichen Verankerung der dritten Geschlechtsoption „divers“, mit der seit 2018 in Deutschland die Notwendigkeit verbunden ist, Personen mit nichtbinärer Geschlechtsidentität (außerhalb der Zweigeschlechtlichkeit, also außerhalb von männlich und weiblich) angemessen benennen und beschreiben zu können. Doch die geforderte angemessene Benennung und Beschreibung kann derzeit noch nicht gewährleistet werden, da für die geschlechtergerechte Sprache bisher keine festgelegten Regeln und Normen im amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung existieren.

Einschränkungen des Genderns

Die Verwendung von Satz- oder Sonderzeichen wie dem Genderstern (Apotheker*in), Gender-Gap (Assistent_in) oder dem Gender-Doppelpunkt (Patient:in) aber auch dem Schrägstrich mit oder ohne Bindestrich (Lehrer/-innen) sowie das Binnen-I (MitarbeiterInnen) erfolgt demnach nicht unter Einhaltung der deutschen Rechtschreibung. Im „Handbuch geschlechtergerechte Sprache“ aus dem Dudenverlag heißt es dazu:

„Aktuell … sind diese Möglichkeiten, d. h. Binnen-I, Genderstern, Gendergap, Doppelpunkt und Mediopunkt zwar noch nicht Bestandteil der amtlichen Rechtschreibung, doch sind die drei zuerst genannten als weitverbreitete und legitime Mittel des Strebens nach geschlechtergerechtem schriftlichen Ausdruck durchaus anerkannt und werden auch in den Sitzungen des Rats für deutsche Rechtschreibung zumindest diskutiert – besonders der Gebrauch des Gendersterns wird von Rechtschreibrat intensiv beobachtet.“ (Gabriele Diewald, Anja Steinhauer: Handbuch geschlechtergerechte Sprache: Wie Sie angemessen und verständlich gendern. Dudenverlag, Berlin April 2020)

Satz- und Sonderzeichen als Lösung aller Probleme?

Dem gegenüber steht das Problem, dass die Meinungen darüber auseinander gehen, wann nichtbinäre Menschen berücksichtigt werden, da Varianten wie die Doppelnennung (Kundinnen und Kunden), das Binnen-I oder der Schrägstrich auf der Vorstellung zweigeschlechtlicher Geschlechterkategorien basieren und somit nichtbinäre Menschen ausschließen könnten. Mehr dazu finden Sie im Artikel: „Sprache gemeinsam verändern.- Anregungen zum gendersensiblen Formulieren“ der Bauhaus-Universität Weimar unter: uni-weimar.de.

Um Personen, die sich nicht ausschließlich als männlich oder weiblich identifizieren, geschlechtergerecht anzusprechen, bleibt unter Berücksichtigung dieser Annahme nur die Verwendung von den bereits genannten Satz- oder Sonderzeichen wie Genderstern, Gender-Gap oder dem Gender-Doppelpunkt.

Sollte das nach einer guten oder weniger guten Lösung für alle Beteiligten klingen, müssen wir Sie leider enttäuschen. Denn bei den Bemühungen niemanden bei der Ansprache zu vergessen, also die gleiche und faire Behandlung von Allen im Sprachgebrauch zu erreichen, darf auch der Aspekt der Barrierefreiheit nicht missachtet werden.

Geforderte Barrierefreiheit

Und damit sind wir wieder bei der eingangs beschriebenen Vielfältigkeit (Diversität) und erinnern uns, dass es auch Menschen gibt, die durch Einschränkungen ihrer körperlichen und geistigen Fähigkeiten auf Hilfe angewiesen sind. Die beschriebene offene Tür schließt sich also wieder ein Stück weit, da durch die Verwendung von Satz- und Sonderzeichen Probleme beim Vorlesen von Texten durch Personen oder Software sowie bei der Ausgabe von Blindenschrift entstehen können.

Da die LAKT als öffentliche Institution die geforderte Barrierefreiheit beispielsweise auf unserer Website gewährleisten muss und möchte, bleibt als Variante der geschlechtergerechten Sprache nur die Möglichkeit, dass wir zukünftig auf die Doppelnennung, also z. B. Apothekerinnen und Apotheker, zurückgreifen. Da hierbei nur die zweigeschlechtlichen Kategorien angesprochen werden, versuchen wir so oft es uns möglich ist, auf geschlechtlich unbestimmte Personenbezeichnungen und Formulierungen, also neutrale Varianten, wie Teammitglied statt Mitarbeiter oder Studierende statt Studenten, zurückzugreifen.

Dies tun wir mit dem Ziel die Vielfältigkeit der Menschen zu respektieren und eine Benachteiligung im Rahmen unserer Möglichkeiten weitestgehend auszuschließen. Uns ist dabei bewusst, dass unser Lösungsweg nicht der Schlüssel für alle Probleme ist. Wichtig war und ist es uns aber, Sie auf den Weg unserer Lösungsfindung mitzunehmen.