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Coronavirus: Zusätzliche Arbeitsschutzmaßnahmen in Apotheken
13.03.2020 - Apothekenwesen, Recht, externe Gremien, Pandemie

Die Covid-19-Pandemie erfordert zusätzliche Arbeitsschutzmaßnahmen für das Personal in den Apotheken. Die Bundesapothekerkammer gibt entsprechende Empfehlungen für die aktuelle Situation, insbesondere zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Abgabe von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren in der Offizin, bei der Arzneimittelabgabe im Botendienst sowie bei Reinigungstätigkeiten in der Apotheke. Beispielhaft sind Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für diese Tätigkeiten in dem Dokument enthalten. Darüber hinaus stehen ergänzende Reinigungs- und Desinfektionspläne zur Verfügung. Die Empfehlungen finden Sie auf der Coronavirus-Seite der ABDA.