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Arzneimittel-Rückstände im Abwasser
17.09.2020 - externe Gremien, Information & Internet

Durch die Corona-Pandemie und die ins Wanken geratenen Lieferketten beschäftigt sich die Politik mit der Frage einer „Rückverlagerung“ zumindest der „essentiellen Arzneistoffproduktion“ nach Europa. Neben der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung, also der Vermeidung von Lieferengpässen geht es dabei auch um die Qualität der Arzneimittel. Dazu hat die Fraktion DieLinke eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt.

Die Anforderungen an die Qualität bei der Herstellung von Arzneimitteln sind nach Angaben der Bundesregierung auf europäischer Ebene harmonisiert und werden durch den GMP-Leitfaden (Good Manufacturing Practice) geregelt. Die Einhaltung der Anforderungen werde regelmäßig durch Inspektionen im Drittstaat überwacht und sei Voraussetzung für den Import von Arzneimitteln aus Drittstaaten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Allerdings macht die Bundesregierung zumindest am Rande auch deutlich, dass dies nicht bedeutet, dass damit die Arzneimittelherstellung alle Anforderungen erfülle, die in Europa gelten. Der GMP-Leitfaden sei produktbezogen und decke keine Umweltschutzaspekte ab. Der Bundesregierung sei etwa bekannt, dass in China und Indien Rückstände aus der Pharmaproduktion, insbesondere Antibiotika, mit den Abwässern in das Ab-, Grund- und Trinkwasser gelangten.

Auf der Hand liegt, dass auch die sozialen Maßstäbe Europas bei der Herstellung in Asien keine Gültigkeit haben. Beide Aspekte - soziale wie ökologische - spielen in der notwendigen Diskussion zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung bisher nur eine untergeordnete Rolle.