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Abweichungen von Approbationsordnung sollen möglich werden
11.06.2020 - externe Gremien, Ausbildung, Pandemie, Recht

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem während der gegenwärtigen Pandemielage u.a. Abweichungen von der Approbationsordnung für Apotheker ermöglicht werden sollen. Grundlage dieser Verordnung ist der durch das Zweite Bevölkerungsschutzgesetz geänderte § 5 Absatz 2 Nummer 7 des Infektionsschutzgesetzes.

In der Begründung des Entwurfs heißt es unter anderem:
Um das Infektionsrisiko für Studierende und Lehrkräfte zu minimieren, können abweichend von der Approbationsordnung für Apotheker praktische Lehrveranstaltungen durch digitale Lehrformate und Medien oder andere geeignete Formate begleitet und teilweise ersetzt werden.

Pharmaziestudierende können Famulaturen in Zeiten ableisten, in denen die Universitäten den Lehrbetrieb aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen eingestellt haben. Dabei werden die absolvierten Zeiten der Famulatur unabhängig von ihrer Dauer berücksichtigt.

Da in der derzeitigen epidemischen Lage von nationaler Tragweite Apotheken häufig im Schichtbetrieb arbeiten, wird der Einsatz von Pharmaziestudenten während der praktischen Ausbildung in einer Apotheke flexibilisiert. Unter bestimmten Bedingungen kann ein Teil der praktischen Ausbildung durch Ausbildungsaufgaben erfolgen, deren Bearbeitung nicht zwingend die Anwesenheit in der Apotheke erfordern. Zur Sicherstellung des Ausbildungsziels wird die Beschäftigung der Auszubildenden außerhalb der Apotheke auf 25 Prozent der gesamten Dauer der in der jeweiligen Apotheke abgeleisteten praktischen Ausbildung beschränkt.

Bei Vorliegen einer besonderen Härte kann die zuständige Behörde weitere Fehlzeiten z.B. aufgrund einer angeordneten Quarantäne anrechnen. Zusätzlich können abweichend von der Approbationsordnung für Apotheker die einzelnen Prüfungen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung in größeren Zeitabständen erfolgen.

Die ABDA hat die Möglichkeit zum Entwurf Stellung zu nehmen, über den Fortgang des Verfahrens werden wir Sie auf dem Laufenden halten.