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Kindernotbetreuung - am besten regional zu regeln
07.04.2020 - Pandemie, externe Gremien

In der Telefonkonferenz am 7. April mit dem Ministerium wurde uns bestätigt, dass das Thüringer Gesundheitsministerium das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport darauf hingewiesen hat, dass aus seiner Sicht, insbesondere auch Apothekenmitarbeiter unter die Kategorie A+ zu zählen sind. Damit hätten Mitarbeiter einer Apotheke auch dann einen Anspruch auf die Kindernotbetreuung, wenn der Lebenspartner nicht in einem „systemkritischen Arbeitsplatz“ arbeitet.

Solange das Bildungsministerium hier noch keine offizielle Antwort abgegeben hat, liegt die Entscheidung letztlich in den Händen der regionalen Einrichtungen. Daher empfehlen wir Ihnen im Bedarfsfall, den direkten Kontakt zum örtlichen Hort bzw. Kindergarten aufzunehmen. Letztlich ist es unbestreitbar, dass pharmazeutische Mitarbeiter einer Apotheke einen unmittelbaren Kontakt zu Patienten und Erkrankten haben und zu deren Versorgung (mit Arzneimitteln) direkt beitragen. Damit fallen sie unter die Definition, um zur Berechtigungsgruppe A+ gezählt zu werden. Ein Gespräch mit den örtlich Zuständigen ist aus unserer Sicht daher durchaus erfolgversprechend.